Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Deutscher Mieterbund, Paritätischer und DGB aus Siegen mahnen ein Umsteuern auf dem Wohnungsmarkt an

Unter dem Motto „Hände hoch! – für bezahlbaren Wohnraum“ findet am 08. Oktober wieder ein bundesweiter Aktionstag des Bündnisses „Mietenstopp“ statt. Auch in Siegen machen der Deutsche Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V., Der Paritätische Siegen-Wittgenstein/Olpe sowie der Deutsche Gewerkschaftsbund Südwestfalen in einer gemeinsamen Meldung auf die angespannte Situation am Wohnungsmarkt sowie die Problematik von steigenden Mieten und Marktversagen im Wohnungsbau aufmerksam.

Mehr als 50 Städte beteiligt

Wohnen ist ein Menschenrecht, doch immer mehr Menschen können sich die Wohnkosten nicht mehr leisten. Und die Situation für Mieter spitzt sich immer weiter zu! Nicht nur die Betriebskosten steigen exorbitant, auch die Kaltmieten kennen nur eine Richtung: nach oben.

Deshalb finden am Samstag, 8. Oktober, dem bundesweiten Mietenstopp-Aktionstag, zahlreiche Aktionen und Demonstrationen in mehr als 50 Städten statt.

Deutliche Verbesserung des Kündigungsschutzes für Wohnungsmieter gefordert

Steigende Energiepreise und eine hohe Inflation bringen viele Menschen an ihre finanziellen Belastungsgrenzen. Spätestens mit den nächsten Heizkostenabrechnungen drohen Zahlungsrückstände, die im schlimmsten Fall zur Kündigung des Mietverhältnisses führen können, so dass vielen Menschen der Verlust von Wohnraum drohen könnte. „Ein effektiver Kündigungsschutz ist dringend nötig“ fordern daher Mietervereine, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Juristenverbände in einem gemeinsamen „Offenen Brief“ an den Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann. Zwar diskutiert die Bundesregierung derzeit einen temporären Schutz durch Kündigungsmoratorien. Das ist aus Sicht der Unterzeichner des offenen Briefes nicht genug: Ebenso wichtig wäre die Möglichkeit, eine ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzugs durch Ausgleich des Mietrückstands abzuwenden.

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