Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Mieter hat Recht auf Belegeinsicht inkl. der Verbrauchswerte anderer Mieter im Haus

„Wir begrüßen, dass der Bundesgerichtshof jetzt klare und unmissverständliche Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast bei Betriebs- und Heizkostenabrechnungen aufgestellt hat“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 189/17). „Nicht der Mieter muss darlegen, warum eine Abrechnung falsch ist. Im Gegenteil: Für die richtige Erfassung, Zusammenstellung und Verteilung der Betriebs- und Heizkosten auf die einzelnen Mieter trägt der Vermieter die Darlegungs- und Beweislast. Außerdem muss der Vermieter seinem Mieter immer die Einsichtnahme in alle Abrechnungsunterlagen ermöglichen, damit der die Nebenkostenabrechnung vernünftig überprüfen kann.“

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550 Euro oder 1.200 Euro Heizkosten? Das war im vergangenen Jahr die Spanne für Heizkosten in einer durchschnittlichen 70 Quadratmeter großen Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Erdgasheizung. Im Schnitt wurden 800 Euro Heizkosten gezahlt. Wichtigster Grund für die großen Unterschiede ist der energetische Zustand des jeweiligen Gebäudes. Das zeigt der Heizspiegel für Deutschland 2017, den die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online heute im Auftrag des Bundesumweltministeriums und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund e. V. veröffentlicht hat.

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„Wir begrüßen den jetzt vorgelegten Abschlussbericht des Bundeskartellamtes, der sich mit der marktbeherrschenden Stellung weniger Wärmemessdienstfirmen bei der verbrauchsabhängigen Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechnung und der geringen Preissensibilität der Vermieter beschäftigt. Die Beschreibungen und Analysen des Bundeskartellamtes sind zutreffend. Die Vorschläge für notwendige Gesetzesänderungen sind folgerichtig, gehen uns aber nicht weit genug“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten heute in Berlin. „Preissensibilität bei Vermietern und Wettbewerb auf dem Markt der Ablesefirmen lässt sich nur erreichen, wenn der Vermieter als Auftraggeber der Abrechnungsfirmen auch die Kosten tragen muss.“

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