Modernisierungen und die damit verbundenen Mieterhöhungen spielen zunehmend eine wichtige Rolle in der Mieterberatung. Dabei stellt sich häufig ein Teil der angesetzten Kosten als Instandhaltungskosten heraus, die nicht umgelegt werden dürfen.

Mieterbund begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs

„Das Urteil ist richtig und wird helfen, Streitigkeiten rund um das Thema Modernisierung zu verhindern. Wir begrüßen deshalb die Klarstellung, dass eine Modernisierungsmaßnahme zu einer Verbesserung des gegenwärtigen Zustandes der Mietsache führen muss. Dagegen spielt der ursprüngliche Zustand der Mietsache im Regelfall keine entscheidende Rolle“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 110/11).

Mieterbund kritisiert BGH-Entscheidung

„Mit diesem Urteil wird das Kräfteverhältnis zwischen Mieter und Vermieter klar aufgezeigt. Geht es um energetische Modernisierungen, entscheidet ganz allein der Vermieter, ob, wann und was im Haus oder in der Wohnung saniert wird. Entscheidend sind die finanziellen Interessen des Vermieters, bis hin zur Grenze des Rechtsmissbrauchs“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die aktuelle Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 10/11).

Bundesgerichtshof stärkt Vermieterposition

„Der Bundesgerichtshof senkt die Anforderungen an eine Modernisierungsankündigung und stärkt damit weiter die Vermieterposition“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Karlsruher Entscheidung (BGH VIII ZR 242/10). „Es ist problematisch, dass die Vereinfachung der Rechtslage auf Kosten der Mieter geschieht. Sie können nicht mehr frühzeitig detaillierte Informationen verlangen, wann, wo und wie in ihrer Wohnung modernisiert wird.“

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