Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Trendwende in Zeiten der Liberalisierung und Finanzialisierung der nationalen Wohnungsmärkte

Das Europäische Parlament stimmte am 21. Januar 2021 mit einer deutlichen Mehrheit für die Forderungen des Initiativberichts „Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum" nach mehr Mieterschutz, einem Grundrecht auf Wohnen und dem fairen Zugang zu bezahlbarem Wohnraum.

Marie Linder, Präsidentin der Internationalen Union der Mieter (IUT), begrüßte die Abstimmung als einen "game-changer" in der europäischen Politik: „Das Europäische Parlament zeigt den Weg auf, wie die überfälligen Veränderungen auf den Wohnungsmärkten erreicht werden können. Während die nationalen Regierungen immer noch glauben, dass der Markt alle Wohnungsprobleme lösen wird - mit verheerenden Folgen für die Bezahlbarkeit von Wohnraum in ganz Europa und darüber hinaus - zeigt das EU-Parlament die rote Karte: Stoppt die Spekulation und überwindet Investitionsbarrieren für einen Zugang zu angemessenem und bezahlbarem Wohnraum für alle!”

Mieterbund hofft auf verbraucherfreundliche Entscheidung des BGH am 28. Januar

„Wenn Mieterinnen und Mieter im Vertrauen auf die Gültigkeit einer Rechtsverordnung ein Recht durchsetzen wollen und sich diese Verordnung nachher wegen grober behördlicher Fehler als ungültig erweist, ist es nur gerecht, den Mietern den dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Der Bundesgerichtshof hat nun die Chance, dies festzulegen“, so der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, zur heutigen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof.

Mieterbund und Wohnungswirtschaftgemeinsam für Opt-out-Recht des Mieters bei Erhalt der Betriebskostenumlage

Der Deutsche Mieterbund und der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft sprechen sich bei der laufenden Novellierung des Telekommunikationsgesetzes gemeinsam dafür aus, die Umlagefähigkeit des Breitbandanschlusses in der Betriebskostenverordnung grundsätzlich zu erhalten. Gleichzeitig unterstützen beide Spitzenverbände, ein Opt-out-Recht des Mieters einzuführen – also ein Kündigungsrecht für einen individuellen Ausstieg aus der Umlagefinanzierung und der Nutzung des Breitbandanschlusses.

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