Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Mieterbund fordert deutliche Nachbesserungen

„Trotz klarer Beschlüsse des Wohngipfels 2018 und des Koalitionsausschusses 2019 wurde der Umwandlungsvorbehalt so stark verwässert, dass er in der aktuellen Ausgestaltung kaum Wirkung entfalten wird“, kritisiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, den Entwurf zum Baulandmobilisierungsgesetz. Der Deutsche Mieterbund (DMB) fordert deutliche Nachbesserungen des Entwurfes. Die zum Teil willkürlich erscheinenden Ausnahmen der Umwandlungsbeschränkung müssen ersatzlos gestrichen werden.

Auftakt der Kampagne „Mietenstopp! Denn dein Zuhause steht auf dem Spiel“

Einen sofortigen bundesweiten Mietenstopp für die kommenden sechs Jahre fordert die neue Kampagne Mietenstopp, die heute von sechs Kampagnenvertreter (Deutscher Mieterbund, Deutscher Gewerkschaftsbund, Paritätischer Gesamtverband, 23 Häuser sagen NEIN (Berlin), #ausspekuliert (München) und Recht auf Stadt Köln) vorgestellt wurde.

Anlass ist eine Konferenz der Bundesregierung. Auf dieser will die Regierung am kommenden Dienstag, 23. Februar 2021, ihre Wohnraumoffensive bilanzieren. Aus Sicht der Kampagnenpartner fällt die Bilanz für die Mieterinnen und Mieter schlecht aus. Die auf dem Wohngipfel 2018 beschlossenen Maßnahmen haben keine Kehrtwende auf dem Wohnungsmarkt eingeleitet.

Mieterbund fordert Pflicht zur Mietspiegelerstellung für Gemeinden ab 50.000 Einwohner

„Wir begrüßen ausdrücklich, dass sich der Bundesrat für die Streichung des allseits bekannten Schlupflochs Vergleichswohnung ausgesprochen hat. Damit stellt er sich zurecht gegen den Beschluss des Kabinetts, dieses Einfallstor für die Umgehung der ortsüblichen Vergleichsmiete weiterhin sperrangelweit offenzuhalten“, kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutige Beratung des Bundesrates zum Mietspiegelreformgesetz, in welcher der Bundesrat erfreulicherweise zu der ursprünglichen Regelung des Referentenentwurfs zurückgekehrt ist. „Gut, dass der Bundesrat die Untauglichkeit des Begründungsmittels Vergleichswohnung erkannt hat. Denn wird die Mieterhöhung mit drei Vergleichswohnungen begründet, fällt die Miete oft höher aus als die zulässige ortsübliche Vergleichsmiete und die Mieterinnen und Mieter zahlen ihrem Vermieter mehr Miete, als ihm rechtlich zusteht,“ so Siebenkotten.

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