Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Verbände fordern: Aus Grundsteuer muss reine Bodensteuer werden

Der NABU und der Deutsche Mieterbund kritisieren den am vergangenen Freitag von den Ländern Hessen und Niedersachsen vorgestellten Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer als ungerecht, wohnungspolitisch falsch und rückwärtsgewandt. „Deutschland leidet unter Wohnungsnot, die Grundstückspreise schießen durch die Decke. Statt mit einer zukunftsorientierten Reform zur Beruhigung der Marktsituation beizutragen, drohen die Finanzminister mit ihrem Gesetzenwurf die angespannte Lage noch zu verschärfen“, kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke.

  • Makler scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht

  • Mieterbund begrüßt Entscheidung

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, sie schafft endgültig Rechtssicherheit und Rechtsklarheit. Das 2015 eingeführte Bestellerprinzip bei der Wohnungsvermittlung ist verfassungsrechtlich gerechtfertigt“, kommentierte der Geschäftsführer des Deutschen Mieterbundes (DMB), Ulrich Ropertz, den heutigen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (1 BvR 1015/15), mit dem die Verfassungsbeschwerde von zwei Immobilienmaklern als unbegründet zurückgewiesen wurde. „Das Bestellerprinzip, wonach ein Makler nur noch Provision von seinem eigentlichen bzw. ursprünglichen Auftraggeber verlangen darf, also in der Regel vom Vermieter, ist ein gutes und wichtiges Gesetz, das sich in der Praxis bereits bewährt hat. Jetzt ist juristisch endgültig geklärt, dass der allgemein gültige Grundsatz ‚Wer bestellt, zahlt‘ auch bei der Wohnungsvermittlung gilt.“

DMB, GdW und vzbv begrüßen Änderungen beim Erneuerbare-Energien-Gesetz

Die Koalitionspartner haben sich auf Nachbesserungen am Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) geeinigt. Demnach werden künftig (Ver)Mieterstrommodelle ermöglicht. Mieter könnten dann aus Gebäude-Photovoltaikanlagen des Vermieters Strom vom Dach beziehen, ohne dass die volle EEG-Umlage fällig wird. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, der Deutsche Mieterbund (DMB) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßen diese Entwicklung.

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