Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Mieterbund fordert: Mietpreisbegrenzung und Bestellerprinzip bei Maklern beschließen

„Der Bundesrat kann heute die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten beschließen und weitere Maßnahmen gegen die immer schneller steigenden Mietpreise, insbesondere in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten, einleiten“, erklärte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der heutigen Beratungen im Bundesrat. Das Land Nordrhein-Westfalen hat den Entwurf eines Gesetzes über die Eindämmung rasant steigender Mieten eingebracht. „Die Mehrheit im Bundesrat dürfte durch die von SPD bzw. Bündnis 90/Die Grünen geführten Landesregierungen sichergestellt sein. Da auch Bundeskanzlerin Angela Merkel für die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten eintritt, sollte es dann auch im Bundestag eine deutliche Mehrheit für die ‚Mietpreisbremse‘ geben. Deshalb muss jetzt gehandelt werden.“

Landesregierung fordert umfassende Preisbremse für Mieten

Der Deutsche Mieterbund NRW befürwortet den Beschluss der Landesregierung über den Entwurf eines Gesetzes zur Eindämmung rasant steigender Mieten (2. Mietrechtsänderungsgesetz), der heute Thema im Bundesrat sein wird. Hierzu Bernhard von Grünberg, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes Nordrhein-Westfalen: „ Auch wir sind der Meinung, dass die im Rahmen der Mietrechtsreform 2013 erlassene Ermächtigungsnorm zur Neuregulierung bei Mieterhöhungen angesichts der tatsächlichen Situation auf den Wohnungsmärkten nicht weit genug geht. Da sich die Bundesregierung nun auch für eine Mietpreisbremse bei Neu- und Wiedervermietungsmieten ausspricht, gehen wir davon aus, dass das nun vorgelegte Gesetz zügig im Bundesrat beschieden werden kann. Im Übrigen möchten wir die Bundesregierung auffordern, dieser Gesetzesinitiative noch vor der Bundestagwahl beizutreten.“

Mieteransprüche bei Überschwemmungsschäden

Viele tausend Häuser, Wohnungen und Keller stehen unter Wasser. Das aktuelle Hochwasser richtet schwerste Schäden an. Schäden, Einbußen und Sorgen um die Wiederherstellung der Wohnungen und Häuser treffen Mieter und Vermieter gleichermaßen. Daher stehen die Mietvertragsparteien vor einer gemeinsamen Aufgabe, die möglichst einvernehmlich gelöst werden sollte.

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