Muss ich Renovieren oder nicht? Diese Frage stellen Mitglieder bei der Beratung immer wieder. Viele Klauseln benachteiligen den Mieter unangemessen und sind unwirksam. Daher: Vor den Schönheitsreparaturen den Mietvertrag prüfen lassen!

Mieterbund: BGH-Urteil konsequent und folgerichtig

„Das Urteil ist konsequent und folgerichtig“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB) Dr. Franz-Georg Rips die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 181/07), wonach der Vermieter nicht berechtigt ist, einen Zuschlag zur ortsüblichen Miete zu verlangen, wenn im Mietvertrag eine unwirksame Schönheitsreparaturklausel vereinbart ist.

Mieterbund begrüßt BGH-Urteil

„Eine so genannte Farbwahlklausel, wie zum Beispiel: „Die Schönheitsreparaturen sind in neutralen, deckenden, hellen Farben und Tapeten auszuführen“, ist unwirksam. Nach dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 224/07) benachteiligt eine derartige Vertragsregelung den Mieter unangemessen.

Mieterbund begrüßt Entscheidung des Bundesgerichtshofs

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs schafft Rechtssicherheit. Jetzt ist klargestellt, dass Rauchen in der Wohnung grundsätzlich zulässig ist und keine Schadensersatzansprüche auslöst“, kommentierte der Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), Dr. Franz-Georg Rips, das heute verkündete Raucherurteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 37/07).

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