Muss ich Renovieren oder nicht? Diese Frage stellen Mitglieder bei der Beratung immer wieder. Viele Klauseln benachteiligen den Mieter unangemessen und sind unwirksam. Daher: Vor den Schönheitsreparaturen den Mietvertrag prüfen lassen!

Mieterbund begrüßt BGH-Rechtsprechung

„Das Urteil des BGH stellt klar, dass Rauchen in der Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch gehört, nicht gegen den Mietvertrag verstößt und damit auch keine gesonderten Schadensersatzansprüche auslöst“, kommentierte Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 124/05). „Damit wird es auch künftig nicht zweierlei Mietrecht für Raucher und Nichtraucher geben.“

Mieter sollten Mietvertrag prüfen lassen

Die so genannte Tapeten-Klausel, nach der der Mieter verpflichtet werden soll, beim Auszug alle Tapeten zu entfernen, ist unwirksam: „… hat der Mieter die von ihm angebrachten oder vom Vormieter übernommenen Bodenbeläge sowie Wand- und Deckentapeten zu beseitigen und die durch Anbringung oder Beseitigung verursachten Schäden an Unterböden sowie Wand- oder Deckenputz zu beheben.“ (BGH VIII ZR 152/05 und BGH VIII ZR 109/05)

Rosinenpickerei wird Riegel vorgeschoben

„Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 178/05) schafft endlich die Rechtssicherheit und Klarheit, auf die wir alle lange gewartet haben“, erklärte Dr. Franz-Georg Rips, Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), in einer ersten Stellungnahme in Berlin.

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