Muss ich Renovieren oder nicht? Diese Frage stellen Mitglieder bei der Beratung immer wieder. Viele Klauseln benachteiligen den Mieter unangemessen und sind unwirksam. Daher: Vor den Schönheitsreparaturen den Mietvertrag prüfen lassen!

Mieterbund kritisiert BGH Urteil

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist für mich nicht nachvollziehbar, ich halte sie für falsch, “ kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten das heutige Karlsruher Urteil (BGH VIII ZR 195 / 10). „Wenn Mieteransprüche auf Rückzahlung zu Unrecht geleisteter Renovierungskosten schon 6 Monate nach Ende des Mietverhältnisses verjährt sind, wissen viele Mieter zu diesem Zeitpunkt noch gar nicht, dass sie überhaupt einen derartigen Anspruch gehabt haben. Das ist ein absurdes Ergebnis.“

BGH zu Schönheitsreparaturen

„Der Bundesgerichtshof konkretisiert seine bisherige Rechtsprechung zu Farbwahlklauseln bei Schönheitsreparaturen und schafft damit die notwendige Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter. Das ist gut so“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 198/10).

Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist richtig und konsequent. Mieter die vertraglich verpflichtet sind, Schönheitsreparaturen durchzuführen, dürfen in Eigenregie renovieren oder zusammen mit Freunden und Bekannten. Das ist wirtschaftlich vernünftig und hält die Kosten im Rahmen,“ kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) Lukas Siebenkotten das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 09.06.2010 (BGH VIII ZR 294/09).

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