Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Preisanpassungsklausel eines Versorgers unwirksam

Die Preisanpassungsklausel: „Der vorstehende Gaspreis ändert sich, wenn eine Änderung der allgemeinen Tarifpreise eintritt“, ist nach der heutigen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR  274/06) unwirksam. Die Vertragsklausel sei nicht hinreichend klar und verständlich und benachteilige die Verbraucher deshalb unangemessen.

Bundesgerichtshof stärkt Verbraucherrechte

„Gasversorger dürfen nicht machen, was sie wollen. Kartellbehörden und Gerichte können prüfen, ob Erdgasversorger bei der Preisbildung und Preiserhöhung ihre marktbeherrschende Stellung ausnutzen. Das ist eine gute Nachricht für alle Verbraucher in Deutschland“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die gestern Abend bekannt gewordene Entscheidung des Bundesgerichtshofs (KVR 2/08). „Entscheidend ist, dass der Bundesgerichtshof, anders als noch die Vorinstanz, die marktbeherrschende Stellung örtlicher Erdgasversorger bejaht hat. Das ist die Voraussetzung dafür, dass überhaupt Missbrauchsüberprüfungen möglich sind und möglich bleiben.“

BGH verlangt Einhaltung des Wirtschaftlichkeitsgebots

„Das ist für die Mieter in Deutschland eine positive Entscheidung. Sie sind die Gewinner dieses Contracting-Urteils“, kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), das heute veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 243/06).

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