Hohe Heizkosten lassen die Betriebs- und Nebenkosten schnell zu einer "zweiten Miete" werden. Obwohl Heizkostenabrechnungen genauen gesetzlichen Regeln unterliegen, enthalten sie besonders häufig Fehler. Eine genaue Überprüfung ist daher immer anzuraten.

Mieterbund: Verloren und doch gewonnen

Der Bundesgerichtshof (VIII ZR 243/06) hat heute bestätigt, dass bei der Umstellung auf Wärmeversorgungsverträge, so genanntes Contracting, das Gebot der Wirtschaftlichkeit eingehalten werden muss. „Wir begrüßen diese Entscheidung. Auch wenn der beklagte Mieter den Prozess verloren hat, die Mieter in Deutschland sind Gewinner bei diesem BGH-Urteil“, kommentierte Dr. Franz-Georg Rips, Präsident des Deutschen Mieterbundes (DMB), die heutige Entscheidung in einer ersten Stellungnahme.

Mieterbund: Richtige Entscheidung

„Die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (VIII ZR 19/07) ist richtig und für mehr als 2,2 Millionen Mieterhaushalte, die pro Jahr umziehen, von großer Bedeutung“, kommentierte Ulrich Ropertz, Pressesprecher des Deutschen Mieterbundes (DMB), in einer ersten Stellungnahme. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass die Kosten einer Zwischenablesung oder Zwischenabrechnung beim Auszug des Mieters keine Betriebskosten sind, die der Mieter zahlen müsse. Tatsächlich handele es sich um Verwaltungskosten, für die der Vermieter aufkommen müsse.

BGH: Widerspruch zu Heizkostenverordnung

Die Vereinbarung einer Bruttowarm- oder Warmmiete im Mietvertrag ist unwirksam. Sie ist mit den Regelungen der Heizkostenverordnung nicht vereinbar. Nach der Heizkostenverordnung müssen Kosten für die zentrale Beheizung und die Warmwasserversorgung verbrauchsabhängig abgerechnet werden (BGH VIII ZR 212/05).

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