Ein Verlust der Wohnung ist für Mieter unter sozialen und finanziellen Gesichtspunkten ein folgenreicher Einschnitt. Kein anderes Themenfeld zeichnet sich durch ähnlich erbittert geführte Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern aus.

Kündigungssperrfrist gilt bei Wohnungskäufen von Personengesellschaften immer

„Der Bundesgerichtshof hat nicht mehr und nicht weniger getan, als das Gesetz angewendet. Wenn eine Personengesellschaft durch den Kauf eines Hauses Vermieter wird und zugunsten eines ihrer Gesellschafter wegen Eigenbedarf kündigt, ist zusätzlich zu den gesetzlichen Kündigungsfristen eine Kündigungssperrfrist einzuhalten“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das aktuelle Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 104/17). „Wir begrüßen die klare Aussage der Karlsruher Richter, dass die 2013 eingeführte gesetzliche Regelung unabhängig davon gilt, ob die Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt wurde, umgewandelt werden soll oder nicht, und dass diese Regelung auch nicht gegen Verfassungsrecht verstößt.“

Strengere Anforderungen an Verwertungskündigung formuliert

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, mit der Mieterrechte gestärkt und strengere Anforderungen an die so genannte Verwertungskündigung eines Vermieters formuliert werden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteile der Karlsruher Richter (BGH VIII ZR 243/16). „Längst nicht jedes wirtschaftliches Interesse oder der Wunsch, die höchstmögliche Rendite bzw. den größtmöglichen wirtschaftlichen Nutzen aus einer Immobilie zu ziehen, rechtfertigt eine Kündigung wegen angemessener wirtschaftlicher Verwertung.“

Deutscher Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesgerichtshofs. Die Karlsruher Richter stärken damit den gesetzlichen Kündigungsschutz und machen deutlich, dass nicht jedes wirtschaftliches Interesse und nicht jeder denkbare Nachteil eines Vermieters eine Kündigung der Mietwohnung rechtfertigen können“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heutige Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 292/15).

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