Ein Verlust der Wohnung ist für Mieter unter sozialen und finanziellen Gesichtspunkten ein folgenreicher Einschnitt. Kein anderes Themenfeld zeichnet sich durch ähnlich erbittert geführte Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern aus.

Mieterbund begrüßt Klarstellung des Bundesgerichtshofs

„Die Entscheidung ist für hunderttausende Mieterhaushalte von großer Bedeutung. Wir begrüßen deshalb die notwendige Klarstellung des Bundesgerichtshofs, dass in einem typischen Formularmietvertrag das Kündigungsrecht für Mieter höchstens vier Jahre lang ausgeschlossen werden darf“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 86/10). „Wichtig ist insbesondere, dass die Karlsruher Richter zwei strittige Punkte geklärt haben:

Mieterbund begrüßt BGH-Entscheidung

„Das Urteil ist richtig, schafft Rechtssicherheit und verhindert eine Ausweitung des Vermieter-Sonderkündigungsrechts für Einliegerwohnungen oder Zweifamilienhäuser, in denen Mieter und Vermieter zusammen unter einem Dach wohnen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heutige Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 90/10).

Mieterbund begrüßt Klarstellung des Bundesgerichtshofs

„Das Urteil ist richtig und gerecht und für tausende von Mietern von großer Bedeutung. Der Bundesgerichtshof hat die Pflicht von Vermietern, die wegen Eigenbedarfs kündigen, konkretisiert. Ab sofort muss der gekündigte Mieter darüber informiert werden, wenn während der Kündigungsfrist eine andere Wohnung des Vermieters im Haus oder in der Wohnungsanlage freisteht oder frei wird“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 13.10.2010 (BGH VIII ZR 78/10).

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