Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..
18 Grad: undifferenziert, unpraktikabel und ungerecht
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Mieterbund NRW spricht sich gegen Absenkung der Raumtemperatur aus
Eine gesetzlich vorgeschriebene Drosselung der Heizungstemperatur für den Wohnungsbereich auf 18 Grad Celsius lehnt der Deutsche Mieterbund NRW ab. „Sparsamkeit bei der Verwendung von Energie ist das Gebot der Stunde! Dieser Ansatz ist aber der falsche,“ meint Hans-Jochem Witzke, Vorsitzender des Deutschen Mieterbundes NRW. „Eine solche Regelung lässt völlig außer Acht, dass Alte, Kranke sowie Familien mit kleinen Kindern, ein weit größeres Wärmebedürfnis haben als andere. Hier müssen 21 – 23 Grad vorgehalten werden.“
Mieterbund gegen gesetzlich vorgeschriebene Absenkung der Mindesttemperatur
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Energiesparen geht alle an
Energiesparen ist das Gebot der Stunde, und zwar für alle. Eine gesetzlich vorgeschriebene Drosselung der Heizungstemperatur für den Wohnungsbereich ist jedoch aus Sicht des Deutschen Mieterbundes (DMB) der völlig falsche Weg. Sie trifft insbesondere diejenigen, die z. B. aufgrund ihres Alters oder einer Erkrankung auf höhere Wohnungstemperaturen angewiesen sind, da sie sonst frieren müssen. Das ist unsozial und unzumutbar.
Mieterinnen und Mieter mit steigenden Energiekosten nicht alleine lassen
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Wohngeldreform auf den Weg bringen und Kündigungsschutz stärken
Der Deutsche Mieterbund (DMB) begrüßt Bestrebungen, wonach eine umfassende Reform des Wohngelds in die Wege geleitet werden soll. „Angesichts immer weiter steigender Mieten und durch die Decke schießender Heiz- und Energiekosten, muss all denjenigen geholfen werden, die das nicht allein stemmen können. Deutlich mehr Menschen als bisher müssen einen Anspruch auf Wohngeld erhalten und diesen auch geltend machen,“ kommentiert der Präsident des Deutschen Mieterbundes, Lukas Siebenkotten, die heutigen Presseberichte zur Wohngeldreform. „Zudem darf der Staat eine ausreichende Objektförderung nicht vernachlässigen. Das Wohngeld darf nicht als Argument dafür missbraucht werden, diese zu verringern oder nicht zu erhöhen.“