Ein Verlust der Wohnung ist für Mieter unter sozialen und finanziellen Gesichtspunkten ein folgenreicher Einschnitt. Kein anderes Themenfeld zeichnet sich durch ähnlich erbittert geführte Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern aus.

Bundesgerichtshof gibt Mietern Recht

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist richtig. Nur Pflichtverletzungen, die eine bestimmte Erheblichkeitsschwelle überschreiten, können eine Vermieterkündigung rechtfertigen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2010 (BGH VIII ZR 267/09).

BGH verpflichtet Vermieter zu Schadensersatz

„Der Vermieter darf natürlich nicht eigenmächtig die Wohnung des Mieters räumen. Das sind Wildwestmethoden. Deshalb ist es konsequent, wenn Vermieter, die unberechtigt zur Selbsthilfe greifen, zum Schadensersatz verpflichtet werden“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 14.07.2010 (BGH VIII ZR 45/09).

Bundesgerichtshof stärkt Vermieterrechte

„Der Kündigungsgrund ‚Eigenbedarf’ wird erweitert und die Vermieterposition damit gestärkt“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27.01.2010 (BGH VIII ZR 159/09).

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