Ein Verlust der Wohnung ist für Mieter unter sozialen und finanziellen Gesichtspunkten ein folgenreicher Einschnitt. Kein anderes Themenfeld zeichnet sich durch ähnlich erbittert geführte Auseinandersetzungen zwischen Mietern und Vermietern aus.
BGH erlaubt Kündigung für Au-pair-Mädchen
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Mieterbund-Kritik: Widersprüchlich und nicht nachvollziehbar
„Obwohl kein Eigenbedarf vorliegt und obwohl für die umgewandelte Wohnung in München eine Kündigungssperrfrist von 10 Jahren besteht, ist die Kündigung zugunsten eines Au-pair-Mädchens zulässig. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nicht nachvollziehbar und steht für mich im Widerspruch zum Willen des Gesetzgebers“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heute verkündete Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 127/08). Der BGH hatte entschieden, dass der Vermieter ein berechtigtes Interesse an einer Kündigung hat, wenn er die Mieterwohnung zur Unterbringung eines Au-pair-Mädchens zur Betreuung und Pflege seiner beiden minderjährigen Kinder und seiner Schwiegermutter nutzen will. Die Kündigungssperrfrist-Regelungen, die für einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren das Recht des Vermieters zur Eigenbedarfs- oder Verwertungskündigung ausschließen, seien nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht anwendbar.
Bundesgerichtshof schränkt Mieterschutz ein
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Mieterbund-Kritik: Problematisch und gefährlich
„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist problematisch und gefährlich. Sie schränkt den Kündigungs- und Mieterschutz ein. Erstmals werden Renditeerwartungen und –hoffnungen eines Finanzinvestors höher bewertet als die Bestands- und Wohninteressen der Mieter“, kritisierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, das heute veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 7/08).
Einseitiger Kündigungsverzicht unwirksam
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Bundesgerichtshof stärkt Mieterrechte
„Das ist ein gutes und wichtiges Urteil für alle Mieterinnen und Mieter“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heute veröffentlichte Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH VIII ZR 30/08).