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DMB NRW lehnt Änderung beim Gesetzesentwurf ab

Der DMB NRW lehnt jegliche Änderungen am Bestellerprinzip und am Wortlaut von §2 WoVermRG ab. So sollte der Gesetzesentwurf des Mietrechtsnovellierungsgesetzes in der jetzigen Form erhalten bleiben. Der Landesverband machte deutlich, dass der Entwurf in der aktuellen Version im Interesse der Mieterinnen und Mieter schnellstmöglich umgesetzt werden muss.

Mieterbund nimmt Stellung zur IW-Studie

„Das wäre eine gute Nachricht, wenn die Mietpreisbremse tatsächlich auf breiter Front wirken würde. Wir sind aber skeptisch, dass 60 Prozent der Wohnungsangebote in Berlin bzw. 43 Prozent der Angebote in Köln unter die Mietpreisbremse fallen werden“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heute veröffentlichte Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft in Köln.

Mieterbund-Direktor Lukas Siebenkotten als Sachverständiger im Bundestagsausschuss Justiz und Verbraucherschutz

„Gut, dass der Gesetzentwurf zur Mietpreisbremse jetzt endlich kommt. Die Begrenzung der Wiedervermietungsmieten ist richtig und auch überfällig“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, anlässlich der heutigen Sachverständigenanhörung im Bundestagsausschuss Justiz und Verbraucherschutz. „Allerdings muss das Gesetz an verschiedenen Stellen noch nachgebessert werden:

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