Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Mieterbund erwartet Zustimmung

„Ich erwarte, dass der Rechtsausschuss des Bundesrats dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Mietpreisbremse und zum Bestellerprinzip im Maklerrecht zustimmt, allenfalls noch Nachbesserungen zu Gunsten der Mieter beschließen und anregen wird“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, im Vorfeld der heutigen Sitzung des Rechtsausschusses. „Die Einbeziehung des Wohnungsneubaus, zumindest bei der zweiten und dritten Vermietung, und eine Reform der Mietwuchervorschrift des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz sind notwendig.“

Mieterbund kritisiert Entscheidung als falsch und widersprüchlich

Der Bund kann bundeseigene Wohnungen und Grundstücke auch weiterhin zu Höchstpreisen verkaufen. Ein von Bündnis 90/Die Grünen beantragtes Verkaufsmoratorium (Aufschub) lehnten CDU/CSU und SPD gestern im Umwelt- und Bauausschuss des Deutschen Bundestages ab. Der Deutsche Mieterbund (DMB) unterstützt das Anliegen der Opposition, dass beim Verkauf von bundeseigenen Immobilien nicht nur kaufmännische Kriterien eine Rolle spielen dürfen, auch städtebauliche, wohnungspolitische und sozialpolitische Fragen sind entscheidend.

Mieterbund: Wichtiger Schritt zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten

„Endlich hat sich jetzt die Bundesregierung auf die Ausgestaltung der Mietpreisbremse geeinigt. Das ist ein wichtiger Schritt, um insbesondere den drastischen Anstieg der Wiedervermietungsmieten in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten zu begrenzen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. „Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens muss aber noch nachgebessert werden. Verstöße gegen die Mietpreisbremse beispielsweise müssen auch sanktioniert werden, sonst stellt das Gesetz eine Einladung an Vermieter dar, es zunächst einmal mit überhöhten Mieten zu versuchen.“

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