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Mieterbund: Wichtiger Schritt zur Begrenzung der Wiedervermietungsmieten

„Endlich hat sich jetzt die Bundesregierung auf die Ausgestaltung der Mietpreisbremse geeinigt. Das ist ein wichtiger Schritt, um insbesondere den drastischen Anstieg der Wiedervermietungsmieten in Großstädten, Ballungsgebieten und Universitätsstädten zu begrenzen“, kommentierte der Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, den heutigen Beschluss des Bundeskabinetts. „Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens muss aber noch nachgebessert werden. Verstöße gegen die Mietpreisbremse beispielsweise müssen auch sanktioniert werden, sonst stellt das Gesetz eine Einladung an Vermieter dar, es zunächst einmal mit überhöhten Mieten zu versuchen.“

Bei überzogenen Mietpreisforderungen droht Geldbuße

„Die Ankündigung, Vermieter würden wegen der anstehenden Mietpreisbremse die Neuvermietungsmieten jetzt noch einmal besonders stark erhöhen, belegt, dass dringender Handlungsbedarf besteht“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin. „Vermieter können an der Mietpreisschraube drehen, wie sie wollen. Die Deckelung der Neu- oder Wiedervermietungsmieten auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, so wie es CDU/CSU und SPD in dieser Woche endgültig beschlossen haben, ist deshalb zwingend erforderlich.“

Nachbesserungen bleiben aber notwendig

„Es ist gut, dass die Mietpreisbremse kommt. Wir begrüßen, dass sich die Koalitionsfraktionen endlich geeinigt haben. Künftig darf in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die neue Miete nach einem Mieterwechsel höchstens noch 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Kompromiss, den Wohnungsneubau von der Mietpreisbremse völlig auszunehmen, ist aus unserer Sicht aber überflüssig“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heute bekannt gewordene Einigung von Bundesjustizminister Heiko Maas mit den Spitzen der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen auf die schon vor einem Jahr im Koalitionsvertrag vereinbarte so genannte Mietpreisbremse. „Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens werden aber noch Nachbesserungen notwendig sein. Verstöße gegen die Mietpreisbremse müssen sanktioniert werden, und die Mietwucher-Regelung des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz muss reformiert werden“, sagte Siebenkotten.

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