Der Deutsche Mieterbund ist ständig auf gesellschaftlicher und politischer Ebene für Sie aktiv. Hier finden Sie aktuelle Meldungen aus den Dachverbänden und Neuigkeiten zum Deutschen Mieterbund Siegerland und Umgebung e.V..

Bei überzogenen Mietpreisforderungen droht Geldbuße

„Die Ankündigung, Vermieter würden wegen der anstehenden Mietpreisbremse die Neuvermietungsmieten jetzt noch einmal besonders stark erhöhen, belegt, dass dringender Handlungsbedarf besteht“, erklärte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, in Berlin. „Vermieter können an der Mietpreisschraube drehen, wie sie wollen. Die Deckelung der Neu- oder Wiedervermietungsmieten auf 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete, so wie es CDU/CSU und SPD in dieser Woche endgültig beschlossen haben, ist deshalb zwingend erforderlich.“

Nachbesserungen bleiben aber notwendig

„Es ist gut, dass die Mietpreisbremse kommt. Wir begrüßen, dass sich die Koalitionsfraktionen endlich geeinigt haben. Künftig darf in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die neue Miete nach einem Mieterwechsel höchstens noch 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Der Kompromiss, den Wohnungsneubau von der Mietpreisbremse völlig auszunehmen, ist aus unserer Sicht aber überflüssig“, kommentierte der Bundesdirektor des Deutschen Mieterbundes (DMB), Lukas Siebenkotten, die heute bekannt gewordene Einigung von Bundesjustizminister Heiko Maas mit den Spitzen der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen auf die schon vor einem Jahr im Koalitionsvertrag vereinbarte so genannte Mietpreisbremse. „Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens werden aber noch Nachbesserungen notwendig sein. Verstöße gegen die Mietpreisbremse müssen sanktioniert werden, und die Mietwucher-Regelung des Paragrafen 5 Wirtschaftsstrafgesetz muss reformiert werden“, sagte Siebenkotten.

Stichprobe deckt mangelhafte Umsetzung der neuen EnEV-Verpflichtungen bei Verkauf und Vermietung auf

Das Bündnis Energieausweis hat unter Federführung des Deutschen Mieterbundes (DMB) eine Stichprobe zur Vorlagepflicht für Energieausweise bei Wohnungsbesichtigungen in sechs deutschen Städten durchgeführt. Seit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV) am 1. Mai 2014 muss bei Verkauf, Ver­mietung, Verpachtung oder Leasing spätestens bei der Besichtigung ein Energieaus­weis ohne Aufforderung vorgelegt oder während der Besichtigung deutlich sichtbar aus­gelegt werden. Ansonsten drohen Bußgelder bis zu 15.000,00 Euro.

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